Beiträge

Mitgliedsbeiträge:

KategorieKategoriebezeichnungBetrag /JahrAufnahmegeb.
1000 AMitglieder ab dem 25. bis zum 69. Lebensjahr71,00 €30,00 €
2000 BErwachsene, deren Ehepartner einer Sektion des DAV als A-Mitglied oder als Junior angehört oder zu Lebzeiten angehört hat (weitere Bedingungen siehe unten)36,00 €15,00 €
2010 BStudierende/Auszubildende vom 25. bis 28. Lebensjahr (siehe unten)36,00 €15,00 €
2600 BSenioren ab dem 70. Lebensjahr36,00 €15,00 €
2610 BMitglieder, die 50 Jahre Mitglied im DAV und älter als 70 Jahre sind20,00 €0,00 €
2700 BB-Mitglied schwerbehindert Voraussetzung: ab 50 % Schwerbehinderung mit Nachweis36,00 €15,00 €
3000 CMitglieder, die als A- oder B-Mitglied oder als Junior einer anderen Sektion angehören16,00 €0,00 €
4000Junioren vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr34,00 €15,00 €
4700Junioren vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr - schwerbehindert23,80 €10,00 €
5000Kind/Jugend bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Einzelmitgliedschaft)30,00 €0,00 €
7000Kind/Jugend bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Familienverbund0,00 €0,00 €
7001Enkel von A- und B-Mitgliedern der Sektion Rüsselsheim bis zum vollendeten 18. Lebensjahr0,00 €0,00 €
7800Kind/Jugend bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Familienverbund - schwerbehindert0,00 €0,00 €
Fam.-BeitragBeide Erziehende (als A- und B-Mitglieder) und deren Kinder/Enkel (7000/7001) unter 18 Jahren gehören der Sektion Rüsselsheim an107,00€45,00 €
Alleinerzieh.- BeitragDer Erziehende (als A-Mitglied) und deren Kinder/Enkel (7000/7001) unter 18 Jahren gehören der Sektion Rüsselsheim an107,00 €30,00 €

Für Aufnahmen ab dem 1. September des jeweiligen laufenden Jahres gelten um 50 % reduzierte Mitgliedsbeiträge in den Kategorien 1000A, 2000B, 2010B, 2600B und 4000, sowie im Familien- und Alleinerziehendenbeitrag und in der Aufnahmegebühr!

B-Mitglied kann auf Antrag werden:

  • wenn der/die Lebenspartner/in in einer eheähnlichen Gemeinschaft A-Mitglied in der Sektion Rüsselsheim ist (gemeinsamer Wohnsitz, Einzug des Beitrags von einem gemeinsamen Konto)
  • wer in Schul- oder Berufsausbildung steht, vom vollendeten 25. bis vollendeten 28. Lebensjahr, unter Vorlage einer Studien bzw. Ausbildungsbescheinigung
  • wer aktiv in der Bergwacht tätig ist, unter Vorlage einer Bescheinigung der Bergwacht

Anträge auf Umstufung, die zum Beginn eines neuen Beitragsjahres gültig werden sollen, müssen bis spätestens 10. Oktober des Vorjahres in der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Weitere Einzelheiten über die Kategorien können beim Geschäftsführer oder der Mitgliederverwaltung Thomas Velthaus erfragt werden.

Beitragszahlung

Grundsätzlich werden die Beiträge über das Bankeinzugsverfahren - alljährlich ab dem 1. Januar für das laufende Jahr - abgerufen.

Abweichend davon bitten wir Barzahler, die Beiträge nur auf folgendes Konto einzuzahlen:

IBAN DE98 5085 2553 0001 0051 56
BIC HELADEF1GRG
Kreissparkasse Groß-Gerau